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19.3.2010 : 18:19 : +0100

Geschichte der Extraktion am Steiß

Unter "Extraktion am Steiß" versteht man die Herausziehung des Kindes am bereits geborenen oder noch im Becken stehenden Steiß. Nach Möglichkeit versuchte man, ohne Instrumente unter Benutzung der Hände und Finger auszukommen. Abgesehen davon, dass die Hände und Finger allzeit bereit waren, hatten sie noch weitere unbestreitbare Vorteile gegenüber allen Instrumenten: sie schmiegten sich den Angriffspunkten am Steiß weich an und fühlten direkt, woran sie waren, wohingegen der Kontakt des Geburtshelfers über Instrumente nur ein indirekter war. Die Hände waren zudem weicher und gefährdeten die Weichteile der Mutter in geringerem Maße. Allerdings funktionierte das wiederum nur, wenn der Steiß vor oder in der Vulva stand. Unter Umständen machte aber die mangelnde Kraftentfaltung über einen oder zwei Finger einen Instrumenteneinsatz notwendig. Als Instrumente konnte man sich eines Hakens, einer Schlinge oder einer Steißzange bedienen. Steißzangen waren unter anderem von R. J. Steidele (1737-1823)und P. Gergens (Zeitgenosse Steideles) angegeben worden , sie fanden aber keinen allgemeinen Zuspruch und schon 1834 rechnete H. F. Kilian sie zu den Instrumenten der Vergangenheit.

K. Schroeder urteilte 1891:

"die Steisszangen sind im Prinzip falsch construirt und ganz unbrauchbar".

In der Greifswalder Sammlung findet sich leider kein Exemplar.
Wenn das Kind sich in Steißlage zur Geburt einrichtete, war seine Prognose nicht gut.

Der deutsche Chirurg L. Heister (1683-1758) erwähnte die Steißlage in seinem 1719 erschienenen Buch "Wund-Artzney-Chirurgie":

" (...), wenn nemlich ein Kind mit beyden Füssen, oder mit dem Hintern kommet, und zweyfach heraus will. Bey dieser letztern Lage wird die Geburt meistens sehr schwer, und pflegen die Kinder offt in der Geburt zu sterben; bey der ersten aber gehet es noch ziemlich wohl von Statten."

Da die Extraktion an den Füßen wesentlich leichter war, als die am Steiß, empfahl A. Dührssen (1862-1933) im Jahre 1891 noch fast 200 Jahre später, in seinem Werk "Geburtshülfliches Vademecum" bei Querlagen stets zuerst die Wendung auf die Füße zu versuchen und erst bei der Unmöglichkeit derselben zur Extraktion am Steiß überzugehen. Für ein Kind in Steißlage war die Prognose seinerzeit besonders schlecht: "Indessen wird man häufig wegen der langen Dauer der Operation das Kind todt zur Welt bringen."

Chiari und Mitarb lehnten 1855 Instrumente zur Extraktion am Steiß gänzlich ab:

"Wir möchten daher Haken und Zange für den Steiss lieber verbannt wissen, und hegen die Ueberzeugung, dass durch beide, selbst bei der schonendsten Anwendung, leicht bedeutende und sogar lebensgefährliche Verletzungen des Kindes veranlasst werden können".

Weiterhin teilten sie mit, in den Jahren 1845-1855 im Wiener Gebärhause unter 70000 Geburten kein einziges Mal Instrumente zur Extraktion am Steiß benötigt zu haben.

Dennoch zeigt die ausführliche Erwähnung des Bungeschen Schlingenführers und des Küstnerschen Steißhakens und die Beschreibung der Anwendung derselben in vielen geburtshilflichen Lehrbüchern der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, dass der Einsatz von Instrumenten für Extraktionen am Steiß in dieser Zeit durchaus gängig war.Die Anwendung der Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterKopfzange zur Extraktion am Steiß wurde Ende des 19. Jahrhunderts noch entschieden abgelehnt, in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts schließlich als mögliche Alternative zu Haken und Schlinge gebilligt, um schließlich zum Mittel der Wahl zu werden. J. W. Dudenhausen ließ Haken und Schlinge 1994 nur noch bei totem Kinde zu und empfahl als Steißzange die Zangen von Naegele und Kielland.