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16.3.2010 : 17:00 : +0100

Abortzangen

Beim natürlichen und künstlichen Abbruch einer Schwangerschaft ist auf die sorgfältige Ausräumung der Uterushöhle zu achten. Da weder Frucht- noch Plazentareste im Uterus zurückbleiben dürfen, muss nach einem Eingriff das Schwangerschaftsmaterial vollständig entfernt werden. Die Bedeutung des Zurückbleibens eines Plazentarestes nach der Geburt oder einem Abort liegt darin, dass die Uteruswand sich an dieser Stelle nicht kontrahieren kann und somit aufgrund eines ungenügenden mechanischen Verschlusses der Gefäße immer wieder Blutungen auftreten. Nach vorangegangenen schweren Blutungen bei Fehlgeburten können die so verursachten Dauernachblutungen zur tödlichen Gefahr für die Entbundene werden. Eine weitere Gefahr ist die Besiedlung der Plazentareste und der Uterushöhle mit Keimen. Die Intensität der Infektion hängt von der Virulenz der eingewanderten, oder eingeführten Erreger und den Abwehrkräften des Organismus ab.

Rundgang

Abortzange nach Wendel-Gauß

Abort- und Plazentafaßzange

nicht eindeutig identifizierbar, zerlegt

Abort- und Plazentafaßzange

nicht eindeutig identifizierbar

Abortzange nach G. Winter

Abortzange nach G. Winter

Die Methode zur Entfernung von Nachgeburt oder von Abortsteilen richtete sich nach der Weite des Zervikalkanals. War er nicht wenigstens auf Fingerdicke eröffnet, so wurde mit Hegarstiften so weit vordilatiert, dass mit dem Finger eingegangen werden konnte. Den Fingern oder je nach Ausdehnung der Gebärmutter der ganzen Hand wurden als Instrumentarium der Vorzug gegeben, da sie eine gewisse Sicherheit gegen eine Perforation und eine taktile Kontrolle über die Uterushöhle boten.

Abortzangen bzw. Nachgeburtszangen sollten nur dann in utero eingeführt werden, wenn es nicht möglich war, die mit Fingern oder der Hand gelösten Teile auch direkt herauszubefördern. In diesem Fall aber sollte eine Abortzange nur soweit in die Uterushöhle eingeführt werden, dass sie gerade über den inneren Muttermund reichte und die dort befindlichen, gelösten Teile fassen konnte. Unter allen Umständen war zu vermeiden, dass die Zange Uteruswand zu fassen bekam und so gefährliche Verletzungen setzen konnte.

Zu diesem Zweck eingesetzte Korn- und Polypenzangen, haben sich wegen der Verletzungsgefahren nicht bewährt.